Ergänzende Hinweise zur Betreuung von externen Abschlussarbeiten

Für Studien-/und Abschlussarbeiten, die in Kooperation mit einem externen Partner angefertigt werden und die vom Institut AIFB betreut werden, gelten folgende ergänzende Vorgehensrichtlinien:

  • Bei der Vergabe von externen Abschlussarbeiten sind die Richtlinien der Universität zu beachten. Das entsprechende Merkblatt des KIT ist auf den WIWI-Seiten (siehe "Masterarbeit, extern bei einem Unternehmen") zu finden.
  • Bei Informatikern und Informationswirten (sofern der Prüfungsausschuss der Fakultät für Informatik turnusmäßig für die Betreuung dieses Studiengangs zuständig ist) muss beim Prüfungsausschuss ein Antrag gestellt werden. Liegt die Betreuung der InWi-Studierenden in den Händen der Fak. für Wirtschaftswissenschaften, reicht es aus, den externen Kooperationspartner auf dem Zulassungsantrag zu vermerken.
  • Nach einer ersten Kontaktaufnahme zwischen externem Partner und AIFB erhält das Institut AIFB eine 1-2-seitige Zusammenfassung des geplanten Vorhabens.
  • Falls das Institut AIFB Interesse an der Betreuung des Vorhabens hat, erfolgt eine nähere Abstimmung mit externem Partner, die eventuell vertraglich festgehalten wird.
  • Das Institut benennt den Referenten und den betreuenden Mitarbeiter.
  • Es erfolgt eine Themenvergabe, an der externer Partner, Studierender, betreuender Mitarbeiter und Referent beteiligt sind. Die Themenvergabe beinhaltet:
    • Festlegung des Titels der Arbeit. Dieser sollte kurz, prägnant und aussagekräftig sein.
    • Anlegung eines Ablaufprotokolls. Dieses wird von allen Beteiligten unterschrieben.
    • Studierender erhält ein Merkblatt und unterschreibt die verbindlichen Richtlinien des Instituts AIFB für Studien- und Abschlussarbeiten.
    • Studierender und externer Partner erhalten je eine Kopie des Ablaufprotokolls.
    • Das Datum X der Themenvergabe legt automatisch den einzuhaltenden Abgabetermin (X + 3 bzw. X + 6 Monate) verbindlich fest!
  • Studierender tritt mindestens zweimal mit betreuenden Mitarbeiter in Kontakt, und zwar
    • nach Erstellen der Gliederung der Arbeit und
    • ein weiteres Mal während der Ausarbeitung.
    • in der Regel jedoch häufiger.
  • Die Arbeit ist fristgerecht spätestens am einzuhaltenden Abgabetermin dem Institut AIFB (3 Exemplare [Referent, Betreuer, AIFB-Archiv]) und externen Partner (1 Exemplar) zu übergeben (vgl. Richtlinien für Studien- und Abschlussarbeiten). Gegebenenfalls kann der Studierende schriftlich eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Der Antrag sollte eine kurze Stellungnahme des externen Partners beinhalten und muß rechtzeitig vor dem Abgabetermin bei AIFB eingehen. Der Studierende präsentiert die Ergebnisse seiner Arbeit in einem kurzen Vortrag (ca. 30 Min.).
  • Nach der Abgabe sollte der externe Partner - innerhalb eines Monats - eine schriftliche Stellungnahme zur Arbeit an Referent abgeben. Falls diese Stellungnahme nicht rechtzeitig vorliegt, erfolgt die Beurteilung unabhängig davon.