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Prüfunganmeldung

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Hinweise zur Prüfungsanmeldung

  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt weitestgehend online über das KIT-Studierendenportal.
  • Achtung: Bei den Prüfungen, die am 17./18./19.02.2014 stattfinden, ist bei der Online-Anmeldung im KIT-Studierendenportal als Prüfungstag das frühestmögliche Datum (17.02.2014) vermerkt. Leider ist dies technisch nicht anders realisierbar. Der genaue Termin wird aber erst am 05.02.2014 veröffentlicht und kann durchaus auch der 18. oder 19.02.2014 sein. Halten Sie sich also bitte diesen Prüfungszeitraum bis zur Terminbekanntgabe frei.
  • Wenn Sie sich fristgerecht für zwei oder drei Prüfungen unseres Instituts angemeldet haben, garantieren wir, dass die Prüfungen an unterschiedlichen Terminen stattfinden, so dass Sie an allen angemeldeten Prüfungen teilnehmen können. Ab vier Prüfungen können wir keine Kollisionsfreiheit garantieren.
  • Bitte kontrollieren Sie anhand der Anmeldebestätigung, ob Ihre Anmeldung erfolgreich war.
  • Generell sollten Sie die Online-Anmeldung sorgsam und nicht in letzter Sekunde durchführen: Nicht selten stellen sich unerwartete Probleme ein, die dann nicht mehr rechtzeitig geklärt werden können.
  • Bei Anmeldeproblemen sollten Sie sich zuerst an das Studienbüro wenden.
  • Für einige studienplanmäßige Prüfungen in den Diplomstudiengängen und in besonderen, meist zuvor über den Prüfungsausschuss zu regelnden Ausnahmefällen in den Bachelor- und Masterstudiengängen ist die Anmeldung zur Prüfung über eine im Studienbüro ausgestellte Prüfungszulassung erforderlich.
  • Die Prüfungszulassung (blauer oder - im Wiederholungsfall - rosa Zettel) wird im Studienbüro ausgehändigt und selbst ausgefüllt. Bitte werfen Sie diese Zulassung in den Briefkasten von Dr. A. Wiesner. Den Briefkasten finden Sie neben Raum 2B-03, Geb. 05.20, Allianzgebäude am Kronenplatz.
  • Bitte kalkulieren Sie bei genehmigungspflichtigen Prüfungen (wie z.B. vorgezogene Masterprüfungen) eine gewisse Vorlaufzeit ein, die Sie benötigen, um alle erforderlichen Unterschriften einzuholen.


Hinweise zur Prüfungsabmeldung

  • Abmeldung bei schriftlichen Prüfungen: das Institut AIFB wertet bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ein "Nichterscheinen" als "Abmeldung". Wer sich also kurzfristig dazu entschließt, an einer Klausur nicht teilzunehmen, muss sich nicht explizit davon abmelden. Dies gilt ausnahmslos für alle Studiengänge (auch Informationswirtschaft). Sollte der Entschluss über die Abmeldung/Nichtteilnahme jedoch bereits vor Veröffentlichung der Hörsaalverteilungen fallen, ermöglicht eine kurze E-Mail an André Wiesner eine bessere Planung/Durchführung der Klausuren.
  • Abmeldung bei mündlichen Prüfungen: Im Falle eines Rücktritts muss – im Gegensatz zu schriftlichen Prüfungen – der Prüfer oder Prüfungsbeauftragte informiert werden. Der unbegründete ausdrückliche Rücktritt von einer mündlichen Prüfung ist bis spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich. Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Fällen möglich. Ein entsprechender Antrag und Belege dazu (z.B. ärztliches Attest, Auszug aus dem Polizeiprotokoll) müssen spätestens eine Woche nach dem vereinbarten Prüfungstermin dem Prüfer oder Prüfungsbeauftragten vorgelegt werden.