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Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme als sonstiges Recht nach § 823 Abs. 1 BGB


Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme als sonstiges Recht nach § 823 Abs. 1 BGB



Veröffentlicht: 2008

Journal: Computer und Recht

Seiten: 613 ff.

Volume: 2008


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