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Prüfunganmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Wenn Sie von einer schriftlichen Prüfung des Instituts AIFB zurücktreten möchten, müssen Sie sich nicht(!) dazu explizit abmelden (bei mündlichen Prüfungen hingegen schon, siehe unten). Dies gilt ausnahmslos für alle Studiengänge (auch Informationswirtschaft).  
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* '''Abmeldung bei schriftlichen Prüfungen''': das Institut AIFB wertet bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ein "Nichterscheinen" als "Abmeldung". Wer sich also kurzfristig dazu entschließt, an einer Klausur nicht teilzunehmen, muss sich nicht explizit davon abmelden. Dies gilt ausnahmslos für alle Studiengänge (auch Informationswirtschaft). Sollte der Entschluss über die Abmeldung/Nichtteilnahme jedoch bereits vor Veröffentlichung der Hörsaalverteilungen fallen, ermöglicht eine kurze E-Mail an [mailto:andre.wiesner@kit.edu André  Wiesner] eine bessere Planung/Durchführung der Klausuren.  
  
* Vor Bekanntgabe der genauen Prüfungstermine und Sitzplatzlisten im WWW ist eine Abmeldung dennoch sinnvoll, weil wir dann die Hörsaal-auslastung effizienter planen können.
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* '''Abmeldung bei mündlichen Prüfungen''': Im Falle eines Rücktritts muss – im Gegensatz zu schriftlichen Prüfungen – der Prüfer oder Prüfungsbeauftragte informiert werden. Der unbegründete ausdrückliche Rücktritt von einer mündlichen Prüfung ist bis spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich. Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Fällen möglich. Ein entsprechender Antrag und Belege dazu (z.B. ärztliches Attest, Auszug aus dem Polizeiprotokoll) müssen spätestens eine Woche nach dem vereinbarten Prüfungstermin dem Prüfer oder Prüfungsbeauftragten vorgelegt werden.

Version vom 21. März 2013, 13:27 Uhr

Hinweise zur Prüfungsanmeldung

  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt weitestgehend online über das KIT-Studierendenportal.
  • Achtung: Bei den Prüfungen, die am 22./23./24.07.2013 stattfinden, ist bei der Online-Anmeldung im KIT-Studierendenportal als Prüfungstag das frühestmögliche Datum (22.07.2013) vermerkt. Leider ist dies technisch nicht anders realisierbar. Der genaue Termin wird aber erst am 10.07.2013 veröffentlicht und kann durchaus auch der 23. oder 24.07.2013 sein. Halten Sie sich also bitte diesen Prüfungszeitraum bis zur Terminbekanntgabe frei.
  • Bitte kontrollieren Sie anhand der Anmeldebestätigung, ob Ihre Anmeldung erfolgreich war.
  • Generell sollten Sie die Online-Anmeldung sorgsam und nicht in letzter Sekunde durchführen: Nicht selten stellen sich unerwartete Probleme ein, die dann nicht mehr rechtzeitig geklärt werden können.
  • Bei Anmeldeproblemen sollten Sie sich zuerst an das Studienbüro wenden.
  • Für einige studienplanmäßige Prüfungen in den Diplomstudiengängen und in besonderen, meist zuvor über den Prüfungsausschuss zu regelnden Ausnahmefällen in den Bachelor- und Masterstudiengängen ist die Anmeldung zur Prüfung über eine im Studienbüro ausgestellte Prüfungszulassung erforderlich.
  • Die Prüfungszulassung (blauer oder - im Wiederholungsfall - rosa Zettel) wird im Studienbüro ausgehändigt und selbst ausgefüllt. Bitte werfen Sie diese Zulassung in den Briefkasten von Dr. A. Wiesner. Den Briefkasten finden Sie neben Raum 2B-03, Geb. 05.20, Allianzgebäude am Kronenplatz.
  • Bitte kalkulieren Sie bei genehmigungspflichtigen Prüfungen (wie z.B. vorgezogene Masterprüfungen) eine gewisse Vorlaufzeit ein, die Sie benötigen, um alle erforderlichen Unterschriften einzuholen.


Hinweise zur Prüfungsabmeldung

  • Abmeldung bei schriftlichen Prüfungen: das Institut AIFB wertet bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ein "Nichterscheinen" als "Abmeldung". Wer sich also kurzfristig dazu entschließt, an einer Klausur nicht teilzunehmen, muss sich nicht explizit davon abmelden. Dies gilt ausnahmslos für alle Studiengänge (auch Informationswirtschaft). Sollte der Entschluss über die Abmeldung/Nichtteilnahme jedoch bereits vor Veröffentlichung der Hörsaalverteilungen fallen, ermöglicht eine kurze E-Mail an André Wiesner eine bessere Planung/Durchführung der Klausuren.
  • Abmeldung bei mündlichen Prüfungen: Im Falle eines Rücktritts muss – im Gegensatz zu schriftlichen Prüfungen – der Prüfer oder Prüfungsbeauftragte informiert werden. Der unbegründete ausdrückliche Rücktritt von einer mündlichen Prüfung ist bis spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich. Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Fällen möglich. Ein entsprechender Antrag und Belege dazu (z.B. ärztliches Attest, Auszug aus dem Polizeiprotokoll) müssen spätestens eine Woche nach dem vereinbarten Prüfungstermin dem Prüfer oder Prüfungsbeauftragten vorgelegt werden.