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Häufig gestellte Fragen

Inhaltsverzeichnis

Prüfungen, An- und Abmeldungen, Ergebnisse

Wann finden welche Klausuren bzw. Prüfungen statt?

Die Prüfungen "Programmierung kommerzieller Systeme (Java/EBSS) finden in der Regel noch innerhalb der Vorlesungszeit statt. Die anderen Prüfungen werden jedes Semester in der ersten vorlesungsfreien Woche (Mo-Mi) angeboten.

Warum werden manche Prüfungen nicht schriftlich, sondern mündlich durchgeführt?

Abhängig von der Teilnehmerzahl kann eine Prüfung auch in mündlicher Form durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für die Wiederholungstermine der Prüfungen Grundlagen für mobile Business, Knowledge Discovery, Nature Inspired Optimization Methods und Semantic Web Technologies. Nach Anmeldeschluss informieren wir auch über die Prüfungsform. Mündliche Prüfungen können, müssen aber nicht in der Prüfungswoche (erste Woche nach Vorlesungsende) stattfinden. Die genauen Termine werden rechtzeitig genannt, können aber auch beim jeweiligen Betreuer erfragt werden.

Wann werden die Noten verbucht, so dass sie im Notenauszug erscheinen?

Die Prüfungsergebnisse werden zeitnah nach der Klausureinsicht im Campus-System veröffentlicht.

Kann meine Note schon vor der Einsicht verbucht werden?

In begründeten Fällen ist dies möglich. Bitten setzten Sie sich diesbezüglich mit Dr. André Wiesner in Verbindung.

Wann findet die mündliche Nachprüfung statt?

Die mündliche Nachprüfung findet in der Regel wenige Wochen nach der Klausureinsicht zur nicht bestandenen schriftlichen Wiederholungsprüfung statt. Ausnahmen sind aber möglich.

Muss man sich zur mündlichen Nachprüfung anmelden?

Nein. Für die mündliche Nachprüfung erhält man üblicherweise (einige Tage nach der Klausureinsicht zur zweiten schriftlichen Prüfung) automatisch eine Einladung mit genauer Terminangabe.

In welchem Fall kommt es zu einer mündlichen Nachprüfung?

Eine mündliche Nachprüfung dient dazu, durch persönlichen Kontakt zu überprüfen, ob ein(e) Kandidat(in), der/die bereits zweimal schriftlich gescheitert ist, in der Tat keine ausreichenden Leistungen zeigt. Manchmal (aus organisatorischen oder anderen Gründen) werden Prüfungen nicht schriftlich, sondern mündlich durchgeführt. Handelt es sich bei einer solchen mündlichen Prüfung um einen zweiten Versuch (Wiederholungsrüfung), so gibt es keine mündliche Nachprüfung mehr!

Kann man eine bestandene Klausur wiederholen?

Nein. Eine bereits bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden!

Wie und bis wann kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Abmeldung bei schriftlichen Prüfungen: das Institut AIFB wertet bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ein "Nichterscheinen" als "Abmeldung". Wer sich also kurzfristig dazu entschließt, an einer Klausur nicht teilzunehmen, muss sich nicht explizit davon abmelden. Dies gilt ausnahmslos für alle Studiengänge (auch Informationswirtschaft). Sollte der Entschluss über die Abmeldung/Nichtteilnahme jedoch bereits vor Veröffentlichung der Hörsaalverteilungen fallen, ermöglicht eine kurze E-Mail an André Wiesner eine bessere Planung/Durchführung der Klausuren. Abmeldung bei mündlichen Prüfungen: Im Falle eines Rücktritts muss – im Gegensatz zu schriftlichen Prüfungen – der Prüfer informiert werden. Der unbegründete ausdrückliche Rücktritt von einer mündlichen Prüfung ist bis spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich. Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Fällen möglich. Ein entsprechender Antrag und Belege dazu (z.B. ärztliches Attest, Auszug aus dem Polizeiprotokoll) müssen spätestens eine Woche nach dem vereinbarten Prüfungstermin dem Prüfer vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen der von der Prüfung zurückgetretenen Studierenden behalten ihre Gültigkeit und werden nach der Prüfung an die Prüfungsabteilung der Universität bzw. den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät zurück geschickt. Dort können diese zur erneuten Anmeldung wieder abgeholt werden.

Wie und wann melde ich mich zu Prüfungen am Institut AIFB an?

Die Prüfungsanmeldung erfolgt weitestgehend online über das Campus Management Portal. Generell sollten Sie die Online-Anmeldung sorgsam und nicht in letzter Sekunde durchführen: Nicht selten stellen sich unerwartete Probleme ein, die dann nicht mehr rechtzeitig geklärt werden können. Bitte kontrollieren Sie anhand der Anmeldebestätigung, ob Ihre Anmeldung erfolgreich war. Bei genehmigungspflichtigen Prüfungen erfolgt die Anmeldung zur Prüfung oftmals papierbasiert über eine Prüfungszulassung. Bitte kalkulieren Sie hier eine gewisse Vorlaufzeit ein, die Sie benötigen, um alle erforderlichen Unterschriften einzuholen. Wenn Sie die Zulassung erhalten haben, werfen Sie diese bitte in den Briefkasten von Dr. A. Wiesner (Raum 2B-03, Geb. 05.20, Allianzgebäude am Kronenplatz).

Welche Bachelor oder Master-Prüfungen kann ich in diesem Semester am AIFB ablegen bzw. kombinieren?

Generell gilt, dass in allen Fächern, zu denen in diesem oder im letzten Semester eine Vorlesung angeboten wird/wurde, eine Prüfung stattfindet. Die Prüfungen orientieren sich selbstverständlich an den aktuellen Vorlesungen. Die Inhalte der Vorlesungen können sich ändern. Dies ist insbesondere zu beachten, wenn eine Prüfung nicht im Anschluss an eine Vorlesung oder ein Semester später abgelegt wird oder eine Prüfung wiederholt wird, zu der im laufenden Semester wieder eine Vorlesung angeboten wird. Das aktuelle Prüfungsangebot im Fach Informatik für das jeweils laufende Semester finden Sie im Prüfungsplan.

Wie erfahre ich meinen Hörsaalplatz?

Welchen Hörsaalplatz Sie erhalten haben, erfahren Sie im Portal der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Wann findet die Klausureinsicht statt?

Die Klausureinsicht findet in der Regel in der ersten oder zweiten Vorlesungswoche des neuen Semesters statt (Ausnahmen sind möglich). Der genaue Termin wird zeitnah mit Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse veröffentlicht . Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, kann Sie ein Mitstudierender per Vollmacht vertreten. Individuelle Einsichtstermine sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.


Seminare/Praktika, An- und Abmeldungen

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Seminar und einem Praktikum?

Ein Praktikum unterscheidet sich dadurch von einem "normalen" Seminar, dass die Teilnehmer(innen) üblicherweise nicht nur einen Vortrag halten, sondern auch eine praktische Leistung (z. B. in Form einer Implementierung) erbringen müssen. Ein Seminar wird mit 3, ein Praktikum entsprechend des höheren Arbeitsaufwands (ca. 45 Arbeitsstunden) mit 4.5 Leistungspunkten bewertet.

Welche Seminare und Praktika bietet das Institut AIFB an?

Einen Überblick über unser Seminar- und Praktikumsangebot erhalten Sie, wenn Sie unter http://www.aifb.kit.edu/web/SeminarePraktika das entsprechende Semester auswählen.


Ich bin Informatik-Studierender. Kann ich auch ein AIFB-Seminar belegen?

Für Informatik-Studierende gilt: AIFB-Seminare oder -Praktika können im Wahlbereich Informatik B.Sc./M.Sc. nicht angerechnet werden. Informatik-Studierende sollten vorab mit dem Studiengangservice der KIT-Fakultät für Informatik klären, ob die Leistung anerkannt werden kann.

Wie kann ich mich zu einem Seminar oder Praktikum anmelden und was muss ich tun, damit meine Seminarnote verbucht wird und im Notenauszug erscheint?

Informationen zur Anmeldung und Notenverbuchung von Seminaren und Praktika finden Sie hier.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Informatik, die ich in einem anderen Studiengang bzw. an einer anderen Universität erbracht habe, anerkennen lassen?

Die generelle Vorgehensweise zur Anrechnung von Prüfungsleistungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge finden Sie auf den WiWi-Seiten. Besondere Hinweise unseres Instituts zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie hier.

Ist es sinnvoll, die Anrechnungsmöglichkeit von Studienleistungen, die ich im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbringen möchte, vorab zu klären?

Ja. Für Studienvorhaben im Ausland ist es empfehlenswert (für ERASMUS ist es Pflicht), die Anrechnungsmöglichkeit beabsichtigter Studienleistungen bereits vorab zu klären. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihnen Ihre Auslandsleistung nach Rückkehr anerkannt wird. Detaillierte Informationen zur Vorabanerkennung finden Sie hier.