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Häufig gestellte Fragen zu Prüfungen

Prüfungen, An- und Abmeldungen, Ergebnisse

Wo hängen die Klausurergebnisse und die Klausureinsichtstermine aus?

Die Klausurergebnisse können im Sharepointbereich unter 'Prüfung' abgefragt werden. Angezeigt werden dabei stets die erreichten Punkte (inklusive eventueller Bonuspunkte). Auch die zugehörigen Notenskalen und die Klausureinsichtstermine finden sich dort.


Wann finden welche Klausuren bzw. Prüfungen statt?

Die Scheinklausuren in "Programmieren I" und "Programmierung kommerzieller Systeme" finden in der Regel noch innerhalb der Vorlesungszeit statt. Die Vor- und Hauptdiploms-Klausuren finden jeweils zu Beginn der ersten vorlesungsfreien Woche statt. Die genauen Klausur-Termine für das aktuelle bzw. kommende Semester finden Sie hier im Sharepoint unter 'Prüfung'. Dabei stehen zwar nicht für alle Klausuren die genauen Tage und Uhrzeiten grundsätzlich fest. Es kann aber nicht passieren, dass die Prüfungen, die Sie schreiben wollen, zur selben Zeit stattfinden. Erst wenn die Anmeldephase abgeschlossen ist werden die Klausurtermine definitiv festgelegt, und zwar so, dass jede(r) Studierende alle seine/ihre angemeldeten Klausuren mitschreiben kann.

Wann gehen die Klausurergebnisse ans Prüfungsamt bzw. Studienbüro?

Normalerweise werden die Notenaufkleber für die blauen Prüfungszettel mit den Klausurergebnisses unmittelbar nach den Klausureinsichten (erst danach stehen die Noten ja fest) gedruckt und im Anschluß daran von den zuständigen Professoren unterschrieben. Dieser Vorgang ist üblicherweise bis zur 4. VL-Woche abgeschlossen. Die Ergebnisse zu Prüfungen, die über das QISPOS-System angemeldet wurden, werden in der Regel schneller verbucht, allerdings ebenfalls erst nach Klausureinsicht.

Wann findet die mündliche Nachprüfung statt?

Die mündliche Nachprüfung findet normalerweise etwa zwei Wochen nach der Klausureinsicht zur nicht bestandenen schriftlichen Wiederholungsprüfung statt.

Muss man sich zur mündlichen Nachprüfung anmelden?

Nein. Für die mündliche Nachprüfung erhält man üblicherweise (einige Tage nach der Klausureinsicht zur zweiten schriftlichen Prüfung) automatisch eine Einladung mit genauer Terminangabe.

In welchem Fall kommt es zu einer mündlichen Nachprüfung?

Eine mündliche Nachprüfung dient dazu, durch persönlichen Kontakt zu überprüfen, ob ein(e) Kandidat(in), der/die bereits zweimal schriftlich gescheitert ist, in der Tat keine ausreichenden Leistungen zeigt. Manchmal (aus organisatorischen oder anderen Gründen) werden Prüfungen nicht schriftlich, sondern mündlich durchgeführt. Handelt es sich bei einer solchen mündlichen Prüfung um einen zweiten Versuch (Wiederholungsrüfung), so gibt es keine mündliche Nachprüfung mehr!

Kann man eine bestandene Klausur wiederholen?

Laut Prüfungsordnung bzw. Prüfungsamt/Studienbüro/Prüfungssekretariat gilt: Eine bereits bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden!

Muss man eine nicht bestandene Klausur wiederholen?

In den älteren Prüfungsordnungen war festgelegt: Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, muss aber nicht! Nach der Diplomprüfungsordnung für Wirtschaftsingenieure vom Oktober 2001 gilt jedoch gemäß § 9 (2): Nach dem ersten gewerteten Prüfungsversuch können die Studierenden das geprüfte Fach oder (Teil-)Gebiet nicht mehr wechseln.

Ausgabe von Übungs-, Klausur- und Seminarscheinen

Wo, wann und wie kann man sich am AIFB Übungs-, Klausur- oder Seminar-Scheine abholen?

Seminar- und Klausurscheine (ProkSy Java / ProkSy EBSS) werden ab WS08/09 nicht mehr in der Prüfungsverwaltung zur Abholung bereit gestellt, sondern direkt an das Studienbüro weitergeleitet. Damit soll das immer wiederkehrende Problem behoben werden, dass abgeholte Scheine verloren gehen oder dem Studienbüro nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Im Sharepoint der Prüfungsverwaltung wird unter https://team.uni-karlsruhe.de/institute/aifb/pvw/pages/Pr%C3%BCfung.aspx bekannt gegeben, wann die Scheine einer Veranstaltung an das Studienbüro übermittelt wurden. Für Einrechnungsanträge zur Notenverbesserung wird es zukünftig ausreichen, lediglich den entsprechenden Antrag (ohne Seminarscheine) vorzulegen. Alte Scheine werden sukzessive an das Studienbüro übermittelt.