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===Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Informatik, die ich in einem anderen Studiengang bzw. an einer anderen Universität erbracht habe, anerkennen lassen?===
 
===Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Informatik, die ich in einem anderen Studiengang bzw. an einer anderen Universität erbracht habe, anerkennen lassen?===
 
 
Die generelle Vorgehensweise zur Anrechnung von Prüfungsleistungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge finden Sie auf den [http://www.wiwi.kit.edu/hinweiseAnrechnungPruefung.php WiWi-Seiten]. Besondere Hinweise unseres Instituts zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie [http://www.aifb.kit.edu/web/Anerkennung_von_Studienleistungen hier].Die zuständigen Fachvertreter für die Anrechnung von Prüfungsleistungen sind überlicherweise die Dozenten der hiesigen Vorlesung. Anrechnungsfragen bei Prüfungen, für die Herr Prof. Oberweis zuständig ist, übernimmt [http://www.aifb.kit.edu/web/Susan_Hickl Susan Hickl]. Eine detaillierte Auflistung der jeweils zuständigen Prüfer finden Sie [http://www.aifb.kit.edu/web/Anerkennung_Pr%C3%BCfer hier]. Bitte bringen Sie zur Anrechnung alle vorhandenen Unterlagen (Zeugnisse, Scheine, Vorlesungsunterlagen) mit und beachten Sie, dass zur Durchsicht der dann eingereichten Unterlagen einige Tage Zeit benötigt werden können.
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Die generelle Vorgehensweise zur Anrechnung von Prüfungsleistungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge finden Sie auf den [http://www.wiwi.kit.edu/hinweiseAnrechnungPruefung.php WiWi-Seiten]. Besondere Hinweise unseres Instituts zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie [http://www.aifb.kit.edu/web/Anerkennung_von_Studienleistungen hier].Die zuständigen Fachvertreter für die Anrechnung von Prüfungsleistungen sind überlicherweise die Dozenten der hiesigen Vorlesung. Anrechnungsfragen bei Prüfungen, für die Herr Prof. Oberweis zuständig ist, übernimmt [http://www.aifb.kit.edu/web/Jonas_Lehner Jonas Lehner]. Eine detaillierte Auflistung der jeweils zuständigen Prüfer finden Sie [http://www.aifb.kit.edu/web/Anerkennung_Pr%C3%BCfer hier]. Bitte bringen Sie zur Anrechnung alle vorhandenen Unterlagen (Zeugnisse, Scheine, Vorlesungsunterlagen) mit und beachten Sie, dass zur Durchsicht der dann eingereichten Unterlagen einige Tage Zeit benötigt werden können.
  
 
===Ist es sinnvoll, die Anrechnungsmöglichkeit von Studienleistungen, die ich im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbringen möchte, vorab zu klären?===
 
===Ist es sinnvoll, die Anrechnungsmöglichkeit von Studienleistungen, die ich im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbringen möchte, vorab zu klären?===

Version vom 31. August 2015, 08:13 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Inhaltsverzeichnis

Prüfungen, An- und Abmeldungen, Ergebnisse



Wo finde ich mein Klausurergebnis und den Klausureinsichtstermin?

Die Klausurergebnisse werden im Studierenden- und Serviceportal der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften veröffentlicht. Als Studentin/Student können Sie sich dort mit Ihrem Stud-Account (uxxxx) als Benutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort anmelden. Im Portal werden in der Regel die erreichten Punkte angezeigt. Den Einsichtstermin finden Sie hier.


Wann finden welche Klausuren bzw. Prüfungen statt?

Die Scheinklausuren in "Programmieren I" und "Programmierung kommerzieller Systeme" finden in der Regel noch innerhalb der Vorlesungszeit statt. Die Vor- und Hauptdiploms-Klausuren finden jeweils zu Beginn der ersten vorlesungsfreien Woche statt. Die genauen Klausur-Termine für das aktuelle bzw. kommende Semester werden nach Anmeldeschluss veröffentlicht. Es kann nicht passieren, dass die Prüfungen, die Sie schreiben wollen, zur selben Zeit stattfinden. Erst wenn die Anmeldephase abgeschlossen ist werden die Klausurtermine definitiv festgelegt, und zwar so, dass jede(r) Studierende alle seine/ihre angemeldeten Klausuren mitschreiben kann.

Wann gehen die Klausurergebnisse ans Prüfungsamt bzw. Studienbüro?

Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel 3-4 Tage nach Klausureinsicht an das Studienbüro gemeldet.

Wann findet die mündliche Nachprüfung statt?

Die mündliche Nachprüfung findet in der Regel wenige Wochen nach der Klausureinsicht zur nicht bestandenen schriftlichen Wiederholungsprüfung statt. Ausnahmen sind aber möglich.

Muss man sich zur mündlichen Nachprüfung anmelden?

Nein. Für die mündliche Nachprüfung erhält man üblicherweise (einige Tage nach der Klausureinsicht zur zweiten schriftlichen Prüfung) automatisch eine Einladung mit genauer Terminangabe.

In welchem Fall kommt es zu einer mündlichen Nachprüfung?

Eine mündliche Nachprüfung dient dazu, durch persönlichen Kontakt zu überprüfen, ob ein(e) Kandidat(in), der/die bereits zweimal schriftlich gescheitert ist, in der Tat keine ausreichenden Leistungen zeigt. Manchmal (aus organisatorischen oder anderen Gründen) werden Prüfungen nicht schriftlich, sondern mündlich durchgeführt. Handelt es sich bei einer solchen mündlichen Prüfung um einen zweiten Versuch (Wiederholungsrüfung), so gibt es keine mündliche Nachprüfung mehr!

Kann man eine bestandene Klausur wiederholen?

Laut Prüfungsordnung bzw. Prüfungsamt/Studienbüro/Prüfungssekretariat gilt: Eine bereits bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden!

Muss man eine nicht bestandene Klausur wiederholen?

In den älteren Prüfungsordnungen war festgelegt: Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, muss aber nicht! Nach der Diplomprüfungsordnung für Wirtschaftsingenieure vom Oktober 2001 gilt jedoch gemäß § 9 (2): Nach dem ersten gewerteten Prüfungsversuch können die Studierenden das geprüfte Fach oder (Teil-)Gebiet nicht mehr wechseln.

Wie und bis wann kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Grundsätzlich wird nach den von der Fakultät in der Prüfungsordnung festgelegten Regeln verfahren. D. h. es kann

  • von schriftlichen Prüfungen noch bis unmittelbar vor der Ausgabe der Prüfungsaufgaben,
  • von mündlichen Prüfungen bis spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin

zurückgetreten werden. Darüberhinaus wertet das AIFB bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ein "Nichterscheinen" als "Abmeldung". Wer sich also kurzfristig dazu entschließt, an einer Klausur nicht teilzunehmen, muss sich nicht explizit davon abmelden. Sollte der Entschluss über die Abmeldung/Nichtteilnahme jedoch bereits vor dem Veröffentlichen der Hörsaalverteilungen fallen, ermöglicht eine kurze e-Mail an den Prüfungsbeauftragten eine bessere Planung/Durchführung der Klausuren. Die Zulassungsbescheinigungen der von der Prüfung zurückgetretenen Studierenden behalten ihre Gültigkeit und werden nach der Prüfung an die Prüfungsabteilung der Universität bzw. den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät zurück geschickt. Dort können diese zur erneuten Anmeldung wieder abgeholt werden.

Wie und wann melde ich mich zu Prüfungen am Institut AIFB an?

Je nach Prüfung und Studiengang existieren unterschiedliche Anmeldeverfahren. Wie Sie sich korrekt zu einer Prüfung anmelden, wird im Prüfungsplan erläutert.

Welche Vordiplom-, Hauptdiplom-, Bachelor oder Master-Prüfungen kann ich in diesem Semester am AIFB ablegen bzw. kombinieren?

Das aktuelle Prüfungsangebot im Fach Informatik für das jeweils laufende Semester finden Sie im Prüfungsplan.

Wie und wann melde ich mich zu den Klausuren "Programmieren I" und "Programmierung kommerzieller Systeme" am AIFB an?

Grundsätzlich werden die Anmelde- bzw. Zulassungsmodalitäten zu diesen Klausuren jeweils auf den entsprechenden WWW-Seiten zu den Veranstaltungen "Programmieren I" und "Programmierung kommerzieller Systeme" bekanntgegeben. Alle Bachelor-Studierenden melden sich im Anmeldezeitraum online über das Studierendenportal an. Die Diplom-Studierenden werden automatisch angemeldet, sofern sie erfolgreich am Übungsbetrieb teilgenommen haben.

Seminare/Praktika, An- und Abmeldungen

Was ist eigentlich ein Seminar-Praktikum oder Fortgeschrittenen-Praktikum?

Ein Seminar-Praktikum unterscheidet sich dadurch von einem "normalen" Seminar, dass die Teilnehmer(innen) üblicherweise nicht nur einen Vortrag halten, sondern auch eine praktische Leistung (z. B. in Form einer Implementierung) erbringen müssen. Im WiIng/TVWL-Diplomstudiengang wird ein Praktikum prüfungsrechtlich als Seminar betrachtet, d. h. man bekommt normalerweise dafür einen Seminarschein. Die Studienordnung (ab WS 1999/2000) im WiIng/TVWL-Diplom bietet aber darüber hinaus die Möglichkeit, sich dieses Praktikum in Form einer 4,5-Credits-Prüfungsleistung (also als eine der fünf Prüfungsleistungen im Hauptdiplom) anrechnen zu lassen. In diesem Fall muss man sich dazu mit einem Zulassungsschein anmelden (s. u.), die Note wird der zuständigen Prüfungsabteilung als Prüfungsleistung gemeldet und man erhält dafür keinen Seminarschein. Achtung: Studierende der Vertiefungsrichtung Unternehmensplanung haben diese Möglichkeit nur im Wahlpflichtfach Informatik! Im Bachelor-/Master-Studium hingegen wird ein Seminar in der Regel mit 3, ein Praktikum entsprechend des höhreren Arbeitsaufwands (ca. 30 Arbeitsstunden) mit 4 Leistungspunkten bewertet.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Informatik, die ich in einem anderen Studiengang bzw. an einer anderen Universität erbracht habe, anerkennen lassen?

Die generelle Vorgehensweise zur Anrechnung von Prüfungsleistungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge finden Sie auf den WiWi-Seiten. Besondere Hinweise unseres Instituts zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie hier.Die zuständigen Fachvertreter für die Anrechnung von Prüfungsleistungen sind überlicherweise die Dozenten der hiesigen Vorlesung. Anrechnungsfragen bei Prüfungen, für die Herr Prof. Oberweis zuständig ist, übernimmt Jonas Lehner. Eine detaillierte Auflistung der jeweils zuständigen Prüfer finden Sie hier. Bitte bringen Sie zur Anrechnung alle vorhandenen Unterlagen (Zeugnisse, Scheine, Vorlesungsunterlagen) mit und beachten Sie, dass zur Durchsicht der dann eingereichten Unterlagen einige Tage Zeit benötigt werden können.

Ist es sinnvoll, die Anrechnungsmöglichkeit von Studienleistungen, die ich im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbringen möchte, vorab zu klären?

Ja. Für Studienvorhaben im Ausland ist es empfehlenswert (für ERASMUS ist es Pflicht), die Anrechnungsmöglichkeit beabsichtigter Studienleistungen bereits vorab zu klären. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihnen Ihre Auslandsleistung nach Rückkehr anerkannt wird. Das entsprechende Formular finden Sie in der Rubrik 'Anträge'. Mit dem Formular gehen Sie dann zu dem für das anzuerkennende Fach zuständigen Prüfer und legen dort die entsprechenden Unterlagen vor. Die endgültige Anerkennung erfolgt dann wie oben beschrieben.

Bescheinigung von Seminar- und Praktikumsleistungen, Klausurscheine

Wie kann ich mir eine Seminar- oder Praktikumsleistung bescheinigen lassen?

Die Scheinausgabepraxis ist abhängig von Studiengang und Studienabschluss:

Bescheinigung von Seminar-Leistungen:

  • Alle Diplom-Studiengänge: Die Scheine dieser Teilnehmer werden vom Prüfungsbeauftragten (PB) erzeugt und direkt an das Studienbüro geschickt. Seminarscheine können auf Antrag des Studierenden in den Studiengängen WiIng/TVWL-Diplom in die Fachnote eingerechnet werden. Dabei werden Scheine aus "normalen" Seminaren mit dem Gewicht 1 eingerechnet.
  • Informationswirte Bachelor/Master: Hier nutzen die Studierenden den von der WIWI-Fakultät vorgesehenen Vordruck und füllen diesen bis auf Note und Leistungspunkte selbsttätig aus. Das Formular muss beim PB abgegeben werden. Liegt das Ergebnis vor, wird die Studienleistung bestätigt und an das Studienbüro geschickt.
  • WiING/TVWL-Bachelor/Master: Auch hier existiert ein eigenes Formular, das die Teilnehmer (online) ausfüllen und dem PB vorlegen müssen.

Bescheinigung von Praktikums-Leistungen

Auch diese ist abhängig vom jeweiligen Studienabschluss:

  • Alle Diplom-Studiengänge: Die Scheine dieser Teilnehmer werden vom PB erzeugt und direkt an das Studienbüro geschickt. Praktikumsscheine (oder Studienarbeitsscheine) können auf Antrag des Studierenden in den Studiengängen WiIng/TVWL-Diplom in die Fachnote eingerechnet werden. Dabei werden Scheine aus Praktika und Studienarbeiten mit Gewicht 2 eingerechnet.
  • Alle Bachelor- und Master-Studiengänge: Hier nutzen die Studierenden das vom Institut AIFB vorgesehene Formular und füllen dieses bis auf die Note selbsttätig aus. Das Formular muss beim PB abgegeben werden. Liegt das Ergebnis vor, wird die Studienleistung bestätigt und an das Studienbüro geschickt.